» Zweckbestimmungserklärung

Unter eine Zweckbestimmungserklärung versteht sich die Übereinkunft zwischen Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer. Auf Basis dieser Erklärung wird die Darlehnsforderung in Verbindung mit der Grundschuld im Grundbuch gebracht. Besonders für den Fall, dass das Grundpfandrecht einer Grundschuld in Anspruch genommen werden soll, muss vorher die Zweckbestimmungserklärung für die vorliegende Forderung überprüft werden. Wichtig hierbei ist es aber auch, dass alle Daten wie die Anschriften, Höhe der Grundschuld und die Kreditsumme in der Zweckbestimmungserklärung  eingetragen sind. Dies kommt in erster Linie dann zum tragen, wenn eine Forderung über die Grundschuld im Grundbuch eine Absicherung erfahren soll.
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