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Eine Zwangsvollstreckung kommt dann zum Einsatz, wenn auf anderen Wegen für einen Gläubiger keine Möglichkeit mehr besteht, an seine ausstehenden Forderungen zu gelangen. So handelt es sich bei der Zwangsvollstreckung um ein staatliches Machtmittel, dass dem Gläubiger die Möglichkeit einräumt, Geldforderungen aus dem unbewegten Vermögen des Schuldners vollstrecken zu können. Diese Vollstreckungsmaßnahmen können durchgeführt werden bis der volle Anspruch der Forderungen bedient ist. Neben der Zwangsvollstreckung stehen auch die Möglichkeiten der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung zur Eintreibung offener Schulden zur Auswahl, sodass je nach Fall und Anforderungen passende Optionen gewählt werden können.
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