» Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehns oder Kredits, auf keinem anderen Weg mehr einzutreiben ist. Für diesen Zweck nutzt der Darlehensgeber staatliche Hilfe, welche bei der Durchführung der Zwangsversteigerung die Vollstreckung unternimmt. Neben Wohnungen oder Häusern, können durch eine Zwangsversteigerung alle unbeweglichen Vermögen vollstreckt werden, bis die Forderung des Gläubigers gedeckt ist. Für den genauen Ablauf einer Zwangsversteigerung und den einzuleitenden Maßnahmen, liegen klare gesetzliche Reglungen vor, sodass wohl auf Seiten des Gläubigers, als auch des Schuldners eine anwaltliche Beratung anzuraten ist.

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