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Die Zinsbindungsfrist gibt sowohl dem Kreditnehmer als auch den Kreditgeber die Sicherheit, dass der Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart ist. Dies bedeutet im Detail, dass während dieser Zinsbindungsfrist keine Veränderungen am Zinssatz eines Kredits vorgenommen werden können. Zusätzlich können Kredite während dieser vorher festgelegten Frist, von beiden Seiten (Kreditnehmer / Kreditgeber) nicht gekündigt werden. Ausnahmen von dieser Regel bestehen nur bei Bindungsfristen mit einer Dauer von mehr als zehn Jahren. Besonders im Bereich der Baufinanzierung ist die Zinsbindungsfrist ein gutes Instrument für Darlehnsnehmer, um eine langfristige Planung ihrer Finanzierung aufstellen zu können.
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Zinsentwicklung
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