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Mit dem Zinsabschlag der im Zinsabschlaggesetz verankert ist wird definiert, in welcher Höhe Zinserträge versteuert werden müssen. So wird automatisch von den Zinserträgen ein Zinsabschlag von 30 Prozent eingezogen, welcher in der Regel direkt von den Banken abgeführt wird. Alternativ kann auch ein Freistellungsauftrag erteilt werden, sodass die Zinsen nicht direkt abgeschlagen werden, sondern eigenständig dem Finanzamt überwiesen werden müssen. Der Zinsabschlag ist zum Ende des Jahres 2008 abgelaufen und wurde im Jahr 2009 von der Abgeltungssteuer abgelöst, welche eine Versteuerung von pauschal 25 Prozent vorsieht, sodass bis auf einige Ausnahmen Kapitaleinahmen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
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Zinsentwicklung
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