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Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung wird ein Wohnungsgrundbuch angelegt, in welchem das Eigentum schriftlich fixiert wird. Neben der schriftlichen Fixierung des Eigentums an der Wohnung, sind in solch einem Wohnungsgrundbuch, auch alle weiteren Sonderreglungen wie Miteigentum am Grundstück oder etwaiger Sondereigentümer fixiert. So sind in einem Eigentumswohnungsbuch auch alle Sonderrechte enthalten, sodass es nicht zu Streitfällen einzelner Wohnungseigentümer, über diese Punkte kommen kann. In großen Mehrfamilienhäusern besteht für jede einzelne Wohnung ein eigenes Wohnungsgrundbuch, dadurch werden die Rechte der jeweiligen Eigentümer gesetzlich abgesichert. Bei der Erstellung und Eintragung in das Wohnungsgrundbuch, sind daher alle wichtigen Details zu beachten.
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