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Der Begriff Wohnungseigentum definiert das Eigentum an einer einzelnen Wohnung. Im Sprachgebrauch wird solch eine Wohnung als Eigentumswohnung bezeichnet. Interessant hierbei sind die einzelnen Spezifikationen, die vor allem bei größeren Wohneinheiten mit Garten usw. zum Einsatz kommen. Im rechtlichen Sprachgebrauch wird in solch einem Fall, von einem Sondereigentum gesprochen, da mehrere Eigentümer innerhalb des Gebäudes vorhanden sind. Es wird So sind in solchen Fällen die gemeinsam genutzten Flächen der Immobilie, als aufgeteiltes Wohnungseigentum deklariert. Dies greift aber nicht die eigentumsrechtliche Zuordnung der einzelnen Eigentumswohnungen an, da es sich hierbei um unterschiedliche Eigentümer handelt.
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