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Mit dem Wohnrecht für das Recht beschrieben, eine Immobilien uneingeschränkt nutzen zu können. Meist kommt dieses Wohnrecht bei Erbfällen zu tragen, wenn eine Immobilie schon vor dem Ableben des Vererbenden an die Erben übertragen wird. Dieses Verfahren ist auch unter dem Synonym Wohnrecht auf Lebenszeit bekannt. So kann das Wohnrecht die gesamte Immobilie umfassen, auf der anderen Seite sich aber nur auf einen Teil der Immobilie beziehen. Interessant am Wohnrecht ist der Fakt, dass zwar Dritte in er Immobilie wohnen oder diese nutzen dürfen, aber alle anfallenden Kosten für Reparaturen, Steuern etc. vom Eigentümer übernommen werden müssen.
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