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Die Definition Wirtschaftsgebäude ist klar umrissen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um ein Gebäude, welches nicht zu Wohnzwecken erbaut wurde. Typische Vertreter eines Wirtschaftsgebäudes sind Lagerhallen, Stallungen oder Produktionshallen. Dabei kann der Übergang von den Wirtschaftsgebäuden hin zu einem Wohngebäude sehr fließend sein, vor allem wenn es sich um einen Anbau handelt. Dies sollte von einem Fachmann prüft werden, da es sonst zu steuerlichen Nachteilen, in Form von Steuernachzahlungen, kommen kann. Vorteilhaft sollte dies am besten schon vor dem Beginn der Bauphase geklärt werden, sodass spätere Diskussionen im Keim erstickt werden können.
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