» Wegerecht

Das Wegerecht ist ein elementarer Bestandteil des Sachenrechts und definiert die Erlaubnis ein fremdes Grundstück durchgehen oder durchfahren zu dürfen. Hierbei gibt es unterschiedliche Optionen, auf denen solch ein Wegerecht definiert sein kann. Zum ersten kann dies durch einen privatrechtlichen Vertrag geschehen. Zum zweiten kann eine Grunddienstbarkeit bestellt werden, dies bedeutet das ein fremdes Grundstück für bestimme Beziehungen genutzt werden darf. Zum dritten kann es sich auch um eine Baulast handeln, welche aufgrund einer Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zu Stande kommt. Im Interesse einer guten nachbarschaftlichen Beziehung ist der privatrechtliche Vertrag, den beiden anderen Möglichkeiten vorzuziehen.

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