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Unter den Vorlasten sind Grundpfandrechte zu verstehen, welche im Grundbuch eingetragen werden. Bei Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch, werden die Vorlasten der Immobilie im Rang vorne angestellt. Die neue Eintragung ist dann zweitrangig. Dies ist vor allem dann entscheidend, sollte der Darlehensnehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten, hat der Gläubiger, der erstrangig steht, als erster seine Forderungen zu befriedigen, erst dann ist der zweitrangige Gläubiger dran. Dieser hat allerdings ein sehr hohes Risiko, dass er sein Geld nicht mehr bekommt, sollte danach nichts mehr übrig sein.
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