» Vorfälligkeitsentschädigung
Immer dann, wenn ein Darlehen innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist zurückbezahlt wird, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Grundsätzlich ist es möglich, ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit vollständig zurückzuzahlen. Allerdings muss dies die Bank dem Darlehensnehmer auch im Darlehensvertrag einräumen, nur dann kann man es vorzeitig zurückbezahlen. Die Bank hat den gesamten Vertrag auf die gesamte Laufzeit abgestimmt und dafür auch die Zinsen berechnet. Somit ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, um den Verlust der Bank etwas auszugleichen.
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