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Eine Vollauszahlung steht vorrangig in Verbindung mit einem Darlehen. Darunter versteht man die vollständige Auszahlung eines Darlehens oder eines Kredites an den jeweiligen Darlehensnehmer. Somit liegt eine Vollauszahlung erst dann vor, wenn das beantragte Darlehen an den Darlehensnehmer vollständig ausbezahlt ist. Wird ein Darlehen in Teilbeträgen ausbezahlt, wie dies meistens bei einem Neubau der Fall ist, wenn Bauabschnittweise das Geld ausbezahlt wird, spricht man von Teilauszahlungen. Nur wenn ein Darlehen oder ein Kredit komplett vollständig vom Darlehensgeber ausbezahlt wird, spricht man von Vollauszahlung.
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