» VOB

Das Kürzel VOB steht für die Verdingungsordnung für Bauleistungen. Diese Verordnung ist in drei Teile (A,B,C) unterteilt. Die Allgemeinen Bedingungen sind im Teil A der VOB zu finden, welche für die Vergabe von Bauleistungen gelten. Im Teil B sind die unterschiedlichen Vertragsbedingungen geregelt, die für die Bauleistungen gelten. In Teil C befinden sich die verschiedenen Angaben, für welche Gewerke genau beschrieben ist, welche Angaben die Leistungsverzeichnisse beinhalten müssen, aber auch, welche Bedingungen der eingesetzten Stoffe und Bauteile erfüllt werden muss. Desweiteren sind dort die Voraussetzungen für die Ausführung der Bauleistung und bis wann die Leistungen vertragsgemäß erfüllt sein müssen zu finden.

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