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Die Verwaltungskosten zählen zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie. Sie werden ähnlich gewertet wie die Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Die Verwaltungskosten werden von der jeweils zugrunde liegenden Bruttokaltmiete abgezogen. Damit wird der absetzbare Mietertrag gemindert, welcher für die Ermittlung des Ertragswerts einer Immobilie von Bedeutung ist. Zu den Verwaltungskosten gehören unter anderem die Kosten für die Beauftragung einer Wohnungsverwaltung aber auch die Kosten der Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch diese, genauso wie viele weitere Aufgaben, die eine Wohnungsverwaltung entsprechend übernimmt.
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