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» Vermögen bei Antragstellung
Immer dann, wenn die Aufnahme eines Darlehens angestrebt wird, ist das Vermögen bei Antragstellung von großer Bedeutung. Die Bank fragt beispielsweise bei der Beantragung einer Baufinanzierung das Vermögen ab. Das Vermögen bei der Antragstellung bezeichnet somit alle Vermögenswerte, die der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Beantragung des Darlehens besitzt. Nicht zu verwechseln mit den Eigenmitteln. Im Gegensatz zu den verfügbaren Eigenmitteln wird das Vermögen bei Antragstellung nicht in die Berechnung für die notwendige Darlehenssumme eingerechnet. Dennoch müssen diese zwecks Sicherung abgefragt werden.
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