» Verkehrshypothek

Die Verkehrshypothek stellte eigentlich die übliche Form der Hypothek dar. Deshalb wird die Verkehrshypothek für gewöhnlich auch nur als Hypothek bezeichnet. Diese wird durch bestimmte Bedingungen gekennzeichnet, wie etwa dem Eintrag in das Grundbuch. Der Gläubiger der Hypothek kann sich somit auf den Eintrag im Grundbuch berufen, sollte der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Siehe auch Hypothek.
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