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» Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Unter den Verbindlichkeiten bei Antragstellung versteht man alle Verbindlichkeiten, die ein Antragsteller für ein Darlehen bei der besagten Beantragung aufweist. Bei einer Darlehensbeantragung wird der künftige Darlehensnehmer sowohl nach seinen Vermögenswerten, Einkünften und Verbindlichkeiten gefragt. Dabei kommen nur die zu diesem Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Vermögens-, Einkunfts- und Verbindlichkeitswerte in Frage. Die bei der Antragstellung vorliegenden Verbindlichkeiten werden indirekt bei der Berechnung des Darlehens zu Grunde gelegt. So kann sich die Bank von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers ein Bild machen.
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