» Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Erwerber eines Grundstückes oder eines Erbbaurechtes kann man erst dann als neuer Eigentümer oder als Erbbauberechtigter im Grundbuch eingetragen werden, wenn man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen kann. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt aus, dass steuerlich gesehen keine Bedenken gegen eine Eintragung vorliegen. Die zuständige Behörde wird allerdings die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst dann ausstellen, wenn der neue Eigentümer bzw. Erwerber die anfallenden Grunderwerbssteuern an das Finanzamt gezahlt hat. Um diesen Vorgang etwas zu beschleunigen ist es ratsam, wenn man die Grunderwerbssteuern vorzeitig entrichtet.

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