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Es ist immer dann die Rede von einer Umschuldung, wenn ein bereits bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst werden soll. Eine Umschuldung kommt vor allem immer dann in Frage, wenn ein kurzfristiges Dankdarlehen in ein langfristiges Hypothekenfinanzierungsdarlehen umgewandelt werden soll. Aber auch dann, wenn ein Gleitzinsdarlehen einer Festzinshypothek vorgezogen wird. Auch dann wenn ein Darlehensnehmer mit den bisherigen Konditionen was das bestehende Darlehen betrifft nicht mehr einverstanden ist, kann eine Umschuldung erfolgen. Allerdings ist dies erst nach Ablauf der Zinsfestschreibung möglich.
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Zinsentwicklung
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