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Eine Treuhandzahlung kann zum Beispiel bei einem Darlehen vorgenommen werden. Das Darlehen wird dabei an vertrauenswürdige Dritte ausbezahlt. In der Regel ist dies ein Notar oder Rechtsanwalt. Dieser zahlt dann das Geld aus, nachdem alle Bedingungen, welche für die Auszahlungen vereinbart wurden, erfüllt sind. Dabei verpflichtet sich beispielsweise der Notar bei einem Treuhandauftrag dazu, erst dann an den tatsächlichen Zahlungsempfänger zu zahlen, wenn dieser sämtliche Auflagen der Bank (Darlehensgeber) erfüllt hat. Das heißt, erst wenn die entsprechende Grundschuld im Grundbuch eingetragen wurde, geht das Geld an den Zahlungsempfänger.
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