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Das Treuhandkonto stellt nicht anderes dar wie das Anderkonto, oder das Notaranderkonto. Ein solches Konto wird in der Regel von einem Notar verwaltet, kann aber auch für andere Berufsgruppen eingerichtet werden, welche treuhänderisch mit der Verwaltung von Fremdgeldern beauftragt werden. Siehe auch Anderkonto.
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