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Im Grunde genommen stellt ein Treuhandauftrag nicht anderes dar als einen reuhänderischen Auftrag von Zahlungen, welche von einem Notar getätigt werden, nachdem der Zahlungsempänger gestimmte Leistungen erfüllt hat. . Ein dafür verwendetes Konto lautet auf den Namen eines Notars, kann aber auch für andere Berufsgruppen eingerichtet werden, welche mit der treuhänderischen Verwaltung von Fremdgeldern beauftragt werden. Siehe auch Treuhandauszahlung.
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