» Tilgungsverrechnung

Die Angabe des Zeitpunktes, welche die gezahlte Tilgung mit dem noch offenen Darlehensbetrag verrechnet wird, bezeichnet man als Tilgungsverrechnung. In der Regel erfolgt die Verrechnung zeitgleich mit der Zahlung der vereinbarten Raten. In diesem Fall spricht an dann von sofortiger Tilgungsverrechnung. Es gibt aber auch die vereinbarte Tilgungsverrechnung, welche dann zu einem bestimmten vorher vereinbarten Zeitpunkt stattfindet. Dieser kann vierteljährlich oder halbjährlich sein. Dabei sinken stetig die Zinsen und die Tilgung steigt an. Für Darlehensnehmer ist es sinnvoll, die regelmäßige Tilgungsverrechnung nach Möglichkeit von Anfang an zu nutzen.

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