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Der Tilgungssatz, der anfällt, wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird, wird Tilgungssurrogat genannt. Damit ist dann so eine Art Tilgungsersatz für das jeweilige Darlehen gemeint. Beispielsweise kann dieser durch die Abtretung der Forderung aus einem Bausparvertrag oder einer Kapitallebensversicherung, verschiedener Investmentfonds oder einer Rentenversicherung entstehen. Der Darlehensnehmer zahlt in dieser Zeit keine Tilgung, sondern nur die Zinsen. Der Darlehensgeber erhält seine Forderungen bei Ablauf des Fonds, der Bausparverträge oder Versicherungen aus den Auszahlungssummen. Das Tilgungssurrogat muss bereits bei Abschluss des Darlehens vereinbart werden.
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