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Eine Tilgungsstreckung findet man vor allem bei einem vorrangigen Darlehen, vor allem wenn für die Auszahlung ein Disagio vereinbart wurde. Dies bedeutet, der Darlehensnehmer bekommt nur den Teil aus dem Darlehen ausbezahlt, der um das Disagio gekürzt wurde. Durch das somit verringerte Kapital fällt in machen Fallen eine Finanzierungslücke an, die meistens durch ein zusätzliches Darlehen wieder ausgeglichen wird. Dabei wird das Hauptdarlehen nicht getilgt, sondern zunächst wird nur das Tilgungsstreckungsdarlehen mit Zinsen und Tilgungszahlungen bedient. Diese Darlehensart ist allerding sehr selten und wird weist nur in Hochzinsphasen angewendet.
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