» Tilgungsfreijahre

Der Begriff Tilgungsfreijahre bedeutet genau das gleiche wie Tilgungsfreie Jahre. Tilgungsfreie Jahre können einen Darlehensnehmer finanziell entlasten. Zahlt ein Darlehensgeber ein Darlehen aus, kann dieser tilgungsfreie Jahre gewähren. In der Regel wird diese Option schon vor Vertragsschluss ausgehandelt. Einfach gesagt bedeutet dies, dass für einen bestimmt im Vorfeld ausgehandelten Zeitraum keine Tilgung für das Darlehen zu bezahlen ist. Zinsen allerdings schon. Die eigentliche Tilgung setzt somit erst zu einem späteren Zeitpunkt ein. Tilgungsfreie Jahre werden sehr oft bei staatlich subventionierten Darlehen eingeräumt, die etwa von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten werden.
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