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Die Teilungserklärung ist gesetzlich geregelt im 8. Wohnungseigentumsgesetz. Sehr oft wird dafür die Abkürzung WEG verwendet. In einer Teilungserklärung erklärt der Grundstückseigentümer, dass das jeweilige Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist. Dies bedeutet wiederum, dass dies dann in Verbindung mit einem Sondereigentum, bzw. den Wohnungseigentumsrechten steht. Eine Teilungserklärung muss dem Grundbuchamt gegenüber abgegeben werde, in dieser wird dann das Wohnungs- und Teilungseigentum begründet. Weitere Informationen, welche man der Teilungserklärung entnehmen kann, sind die Teile einer Immobilie, welche im Sondereigentum stehen, und welche ein gemeinsames Eigentum darstellen.
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