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Bei einem Teileigentum handelt es sich um ein Sondereigentum, welches an Räumen besteht, welche nicht zu Wohnzwecken dienen. Das Teilungseigentum steht dabei immer in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil, welcher an dem gemeinschaftlichen Eigentum besteht, zu welchem das jeweilige Teileigentum gehört. Räume für ein Teileigentum sind beispielsweise Büro- oder Praxisräume, Garagen oder Kellerräume. Somit stellt das Teileigentum sämtliche Räume dar, in dem man nicht wohnt, sonder arbeitet oder etwas lagert oder abstellt. Somit gilt das Teileigentum als so genanntes Sondereigentum an einem gemeinschaftlich genutzten Eigentum einer Immobilie dar.
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