» Teileigentum

Bei einem Teileigentum handelt es sich um ein Sondereigentum, welches an Räumen besteht, welche nicht zu Wohnzwecken dienen. Das Teilungseigentum steht dabei immer in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil, welcher an dem gemeinschaftlichen Eigentum besteht, zu welchem das jeweilige Teileigentum gehört. Räume für ein Teileigentum sind beispielsweise Büro- oder Praxisräume, Garagen oder Kellerräume. Somit stellt das Teileigentum sämtliche Räume dar, in dem man nicht wohnt, sonder arbeitet oder etwas lagert oder abstellt. Somit gilt das Teileigentum als so genanntes Sondereigentum an einem gemeinschaftlich genutzten Eigentum einer Immobilie dar.

» kostenloser Vergleich

» Infos zu Hypotheken
Hypothek Startseite
Immobilienfinanzierung
Baufinanzierung
Hausfinanzierung
Hypothekendarlehen
Hypothek
Bausparen
Annuitätendarlehen
Baugeldzinsen
Bauzinsen
Kreditzinsen
Baufinanzierungsrechner
Immobilienkredit
Baugeld
Hypothekenzinsen
Beamtendarlehen

Impressum

» Finanzierungslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
News-ArchivRatgeber
» Interessantes
Zinsentwicklung
Hinweise & Infos zur Zinsentwicklung im Bereich der Baufinanzierung.

» aktuelle Hypothekenzinsen