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Die Schätzung des Wertes einer Immobilie wird als Taxe bezeichnet. Diese Schätzung erfolgt in Form eines Wertgutachtens, welches in der Regel durch einen vereidigten Bausachverständigen erstellt wird. Sehr oft wird für die Finanzierung einer Immobilie eine Wertschätzung benötigt, sprich eine Taxe verlangt. Die Kosten die dafür entstehen, müssen in der Regel vom Darlehensnehmer getragen werden. Diese Kosten werden meistens als Schätzkosten bezeichnet und sind in der Regel nicht im effektiven Zinssatz eines Darlehens enthalten, sondern werden normalerweise gesondert abgerechnet.
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