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Die Sparzulage ist meistens besser bekannt unter dem Begriff Arbeitnehmersparzulage. Arbeitnehmer können bis zu 468 Euro pro Jahr vermögenswirksam anlegen und sparen. In der Regel wird diese Summe in einen Bausparer eingezahlt, der dann beispielsweise bei einem Baudarlehen als Eigenleistung zählt. Der Arbeitgeber überweist monatlich entweder anteilig oder ganz an den Arbeitnehmer direkt. Allerdings ist dies eine freiwillige Leistung von einem Arbeitgeber. Wichtig ist, man kann nur vermögenswirksame Leistungen erhalten, wenn man einen Bausparvertrag besitzt, andernfalls kann diese nicht gewährt werden.
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