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Als Sondertilgungsrecht wird die Option bezeichnet, welche zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart wird, um während der Laufzeit eines Darlehens Sonderzahlungen leisten zu können. Bei dieser Vereinbarung wird dem Darlehensnehmer das Recht eingeräumt, außerhalb der laufenden Zahlung eine Sonderzahlung leisten zu können. Meistens ist dies einmal jährlich der Fall. Dabei handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht. Dies bedeutet, man kann die Sonderzahlung leisten, muss aber nicht. Deshalb darf das Sondertilgungsrecht nicht mit der Sondertilgungspflicht verwechselt werden.
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