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Eine Sondertilgungspflicht kann zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart werden. In dieser Vereinbarung werden Sondertilgungen festgelegt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Darlehensnehmer erbracht werden müssen. Sondertilgungen laufen neben den vereinbarten monatlichen Raten. Wichtig ist dazu zu wissen, bei der Vereinbarung einer Sondertilgungspflicht geht man eine Verpflichtung ein, welche auch zur Zahlung verpflichtet. Anders ist es bei der Möglichkeit der Sondertilgung, diese beruht auf die Freiwilligkeit, diese kann muss aber nicht erbracht werden. Bevor man also einer Sondertilgungspflicht zustimmt, sollte man sich seinen finanziellen Mitteln sicher sein.
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