» Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht wird verwendet, um die alleinige Nutzung eines Teiles aus dem Gemeinschaftseigentums zu sichern. Hierbei kommt es ausschließlich auf die Vereinbarung an, welche das Sondernutzungsrecht beinhaltet. In einer Teilungserklärung, kann mit Hilfe einer separaten Begründung ein Teil des Gemeinschaftseigentums zum Wohnungseigentum hinzugenommen werden. Das Sondernutzungsrecht bedarf der Schriftform und muss mit der Gemeinschaft abgesprochen sein. Meistens wird ein Sondernutzungsrecht für Gärten oder Stellplätze verwendet. Wird eine Wohnung verkauft, wird mit ihr auch das Sondernutzungsrecht verkauft.


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