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Zum Sondereigentum gehört in der Regel das Alleineigentum, wie zum Beispiel die eigenen Wohnung, als auch das Teileigentum, welches nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört. Zum Sondereigentum gehören demzufolge auch Bestandteile eines Gebäudes, welche verändert, beseitigt oder auch eingefügt werden können, ohne dass dabei gemeinschaftliches Eigentum beeinträchtigt wird. In der Praxis ist es oft sehr schwierig, zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum zu unterscheiden, deshalb ist es manchmal besonders wichtig, eine Teilungserklärung zu verfassen.
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