» Sicherungszweckerklärung
Der Begriff Sicherungszweckerklärung wird sehr oft auch auf Zweckbestimmungserklärung oder Zweckerklärung abgewandelt. Die Bedeutung ist allerdings immer die Gleiche. Sie ist vor allem dann wichtig, wenn ein Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Mit einer Sicherungszweckerklärung als Zusatz zum Kreditvertrag, kann die Bank nur noch so viel einfordern, wie ihr tatsächlich noch als Forderung zusteht. Somit dient die Sicherungszweckerklärung zum Schutz des Darlehensnehmers. Dies bedeutet aber nicht, dass die Sicherungszweckerklärung die Grundschuld aufhebt.
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