» Sicherungsvereinbarung

Der Begriff der Sicherungsvereinbarung kommt in der Regel für Kredite zur Anwendung, bei denen eine Grundschuld als Sicherheit dienen soll. Dabei wird von beiden Parteien die Vereinbarung getroffen, dass der Kreditnehmer dem Kreditinstitut das Pfandrecht an einer Immobilie einräumt. Die Grundschuld erfolgt umgehend durch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch. Dadurch werden Rechte des Kreditgebers am Grundstück gesichert. Erst wenn der Kreditnehmer seine Schuld vollständig beglichen hat, kann dieser Eintrag wieder gelöscht werden. Logischerweise hat die Sicherungsvereinbarung eine große Bedeutung beim Abschluss des Kreditvertrages.

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