» Sicherungshypothek

Der Begriff Sicherungshypothek dient als bestimmte Unterform der bestens bekannten Hypothek. Hit Hilfe eines Grundbucheintrages wird hier eine Geldforderung gesichert. Der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Sicherungshypothek besteht vor allem darin, dass der Gläubiger sich nicht auf diesen Grundbucheintrag berufen kann. Damit ist gemeint, dass dieser trotz der Eintragung im Grundbuch Beweise erbringen muss, dass eine solche gesicherte Forderung auch wirklich besteht. Ist die gesicherte Forderung erloschen, weil sie zurückgezahlt wurde, erlischt auch die Sicherungshypothek. Dabei entsteht eben nicht wie bei der herkömmlichen Hypothek eine sogenannte Eigentümergrundschuld.

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