» Selbstschuldnerische Bürgschaft
Die Selbstschuldnerische Bürgschaft geht über die einfache Bürgschaft hinaus. Eine Selbstschuldnerische Bürgschaft wird durch einen einseitig verpflichtenden Vertrag geschlossen. Dies bedeutet, der Bürge besiegelt durch seine Unterschrift, dass er dem Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Forderung zur Verfügung steht. Mit Hilfe dieses Vertrages sichert sich der Gläubiger gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit gegenüber seinem Schuldner ab. Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners rückt der Selbstschuldnerische Bürge an die Stelle des Hauptschuldners. Dieser steht dann mit seinem Privatvermögen grade.
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