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Ist die Rede vom Schuldzinsenabzug, sind in der Regel die Schuldzinsen gemeint, welche bei der Aufnahme eines Darlehens für eine Immobilie, welche vermietet wird, gemeint. Somit kann ein Vermieter diese Kosten als Werbungskosten absetzen, was ein Eigenheimbesitzer nicht kann. Siehe auch Schuldzinsen.
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