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Wird einem ein Darlehen gewährt, muss man dafür auch Schuldzinsen bezahlen. Die Schuldzinsen sind im Darlehensvertrag geregelt und festgehalten. In manchen Fällen können Schuldzinsen eine steuerliche Auswirkung haben. In der Regel ist dies dann der Fall, wenn es sich um vermietete Gebäude handelt. Die Vermieter können bei der Vermietung der Immobilie, die dafür anfallenden Schuldzinsen, bei der Steuer geltend machen. Dabei ist es egal, ob die Schuldzinsen vor oder nach dem Einzug des Mieters entstanden sind. Schuldzinsen für ein Eigenheim, welches zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, können allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden.
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