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Eine Schuldübernahme stellt einen Vorgang dar, bei dem mit Hilfe eines notariellen Vertrages bzw. durch eine notarielle Beurkundung, der bisherige Darlehensnehmer eines Darlehensvertrages aus diesem austritt und ein neuer Darlehensnehmer an dessen Stelle tritt. Eine solche Schuldübernahme ist allerdings nur dann möglich, wenn der Darlehensgeber nach eingehender Prüfung diesem Wechsel zustimmt und die beiden anderen Parteien ebenfalls mit allen Punkten des Vertrages übereinstimmen. Damit der Darlehensgeber einem solchen Vorhaben zustimmen kann, wird in der Regel die Bonität des neuen Darlehensnehmers über die Schufa abgefragt.
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