» Schuldnertausch

Wird eine Immobilie verkauft, bei der die Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist, so kann diese auch zusammen mit der Finanzierung verkauft werden. Hierbei ist vor allem eines zu beachten. Der Käufer der Immobilie wird durch einen Vertrag zum neuen Schuldner des bereits bestehenden Gläubigers. Ein solcher Schuldnertausch bedarf auf jeden Fall der Zustimmung des Darlehensgebers. Bevor dieser eine Zustimmung erteilt, wird eine eingehende Prüfung der Bonität des neuen Schuldners durchgeführt. In der Regel reicht hier neben der Feststellung der finanziellen Lage, die zusätzliche Abfrage bei der Schufa. Beim Schuldnertausch wird eine zusätzliche Vergütung fällig, die in der Regel 2 Prozent der noch vorhandenen Restschuld beträgt.

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