Als Schuldner wird eine Person oder ein auch eine Organisation bezeichnet, welche in einem Schuldverhältnis zu einem Gläubiger steht. Ein Schuldner verpflichtet sich, eine bestimmte Leistung dem Gläubiger gegenüber zu erbringen. Mit dem Abschluss eines Vertrages wird das Schuldverhältnis geregelt. Die Vorgehensweise eines Schuldrechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ein Schuldverhältnis erlischt dann, wenn keine anderen Vereinbarungen zwischen Schuldner und Gläubiger getroffen wurden, nachdem die geforderte Leistung erbracht wurde. Erst dann, wenn der Schuldner seiner Leistung nicht mehr nachkommen kann, hat der Gläubiger das Recht, die Forderung einzutreiben.