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Bevor ein Darlehen für eine Immobilie aufgenommen werden kann, muss der Wert der Immobilie erst einmal berechnet werden. Die Bewertung oder auch Schätzung verursacht verständlicherweise Kosten. Diese Schätzkosten müssen vom Darlehnsgeber getragen werden, weshalb dieser der Darlehensnehmer auch an diesen weitergibt. Diese Kosten müssen in der Regel bereits beim Abschluss des Vertrages für das Darlehen vereinbart werden. Meistens behält der Darlehensgeber die Schätzkosten bei der Auszahlung der Darlehenssumme ein, so muss dies nicht extra bezahlt werden. Die Schätzkosten werden aber nicht in den Effektivzins mit eingerechnet, denn diese Kosten gelten als Dienstleistung und stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem Darlehen.
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