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» Rücktritt vom Darlehensvertrag
Wird ein Rücktritt vom Darlehensvertrag angestrebt, müssen Gründe vorliegen. Solche Gründe für einen möglichen Rücktritt können zum Beispiel nachträgliche Informationen sein, welche eine Auszahlung des Kreditbetrages nicht mehr gerecht fertigen. Der Hauptgrund liegt hier sicherlich dann in der Auszahlungsvoraussetzung, sollte sich diese im Laufe der Kreditgewährung geändert haben. Ein weiterer Grund sind falsche Angaben im Darlehensvertrag, welche den Kreditgeber berechtigen, einen Rücktritt vom Darlehensvertrag vorzunehmen. Dabei kann der Darlehensgeber eine Kostenersatzforderung, einer sogenannten Nichtabnahmeentschädigung einfordern. Diese hat der Darlehensnehmer (nicht Darlehensnehmer) dann auch zu bezahlen.
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