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Ist im Finanzbereich die Rede vom Rücktritt, handelt es sich im deutschen Schuldrecht um die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages. Bereits empfangene Leistungen müssen wieder zurückgewährt werden. Dabei ist vor allem wissenswert, dass ein Rücktritt nur in Ausnahmefällen möglich ist, denn grundsätzlich gilt, dass geschlossene Verträge wie vereinbart von beiden Parteien eingehalten werden müssen. Auch der Rücktritt von einem Kaufvertrag ist möglich, auch hier müssen entsprechende Gründe vorliegen, einen Rücktritt vornehmen zu können. Wie zuvor, bei Vertragsschluss, müssen auch hier wieder beide Parteien einige sein und einen Rücktrittvertrag anfertigen.
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