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Der Begriff Rückgewähransprüche wird häufig im Bereich der Baufinanzierung verwendet. Dabei handelt es sich um eine langfristige Baufinanzierung, welche durch eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld abgesichert ist. Mit Hilfe des Rückgewähranspruches hat der Kreditnehmer nach vollständiger Rückzahlung aller Kredit das Recht, die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen Wird ein Darlehen mit Hilfe einer Hypothek abgesichert, ist ein Rückgewähranspruch nicht nötig, denn nachdem das Darlehen komplett getilgt ist, wird auch die Hypothek gelöscht. Tritt man den Rückgewähranspruch an den Darlehensgeber ab, kann man die Grundschuld nach Bezahlung des Darlehens nicht löschen.
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