» Rückauflassungsvormerkung
Mit dem Begriff Rückauflassungsvormerkung ist die Eintragung im Grundbuch gemeint, welche als Sicherstellung des Anspruches auf die Rückübertragung eines Grundstückes darstellt. Vor allem Städte und Gemeinden nehmen die Möglichkeit der Rückauflassungsvormerkung sehr gerne in Anspruch, vor allem im Zusammenhang mit einer Grundstücksbebauung. Mit Hilfe der Rückauflassungsvormerkung sichern sich die Gemeinden insofern ab, dass ein Käufer eines Grundstückes, sollte er die Auflagen im Bezug der Bebauung nicht einhalten, dieses Grundstück an den ursprünglichen Eigentümer (Gemeinde) rückübertragen wird.
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