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» Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung stellt eine besondere Form der Lebensversicherung dar. Diese Versicherung zahlt ausschließlich im Falle eines Todes des Versicherten. Eine Auszahlung im Erlebensfall erfolgt bei dieser Form nicht. Meistens wird die Risikolebensversicherung in Zusammenhang mit einer Finanzierung abgeschlossen, um die Darlehenssumme ausreichend abzusichern. Diese Absicherung dient lediglich dazu, im Todesfall den Darlehensbetrag zu tilgen. Einige Bausparkassen versichern Bauspardarlehen automatisch, hier spricht man dann von einer obligatorischen Risikolebensversicherung. Eine Risikoliebensversicherung wird demnach nur dazu verwendet, um ein entsprechendes Risiko abzusichern, deshalb sollte sie nicht mit der Kapitallebensversicherung verwechselt werden.
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